§ 1 Adressatenkreis, Prüfpflicht vor Vertragsschluss
Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, Unternehmer zu sein.
Der Kunde prüft vor Vertragsschluss eigenverantwortlich, ob er die Voraussetzungen als Unternehmer erfüllt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Vision Trust begleitet den Mandanten bei der Erlangung der BAFA-Förderpartnerschaft. Dies umfasst insbesondere:
a) die Beratung und Begleitung des Kunden im Zertifizierungsverfahren,
b) die Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Unterlagen, Referenzen und Richtlinien,
c) die Erstellung der erforderlichen Beratererklärung,
d) die Beantwortung von Rückfragen bis zum Abschluss des Zertifizierungsverfahrens.
Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Mandant, sämtliche Förderanträge für seine Endkunden ausschließlich über Vision Trust abzuwickeln.
a) Vision Trust erfasst die betroffenen Fördervorhaben,
b) Vision Trust formuliert die Anträge vor, wobei der Kunde Änderungsrechte hat,
c) Vision Trust unterstützt den Kunden bei der ordnungsgemäßen Abwicklung.
Vision Trust bestimmt Arbeitsort und Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Eine Rechts- oder Steuerberatung im engeren Sinne wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 3 Vergütung, Fälligkeit
Für die Erlangung der Förderpartnerschaft zahlt der Kunde eine Einmalzahlung.
Der Betrag wird fällig mit Start der Zusammenarbeit.
Für die Abwicklung der Förderanträge während der Vertragslaufzeit zahlt der Kunde pro Antrag:
389,00 € zzgl. MwSt. bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der eingetragenen Förderpartnerschaft
Die Vergütung wird jeweils mit Einreichung des Förderantrags fällig.
Auslagen und Umsatzsteuer sind in den Beträgen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.
§ 4 Rückerstattungsgarantie
Kann Vision Trust den Mandanten nicht erfolgreich als BAFA-Förderpartner autorisieren, erhält der Mandant die geleistete Einmalzahlung gemäß § 3 Abs. 1 vollständig zurück.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Vision Trust sämtliche zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde informiert seine Endkunden darüber, dass Vision Trust deren personenbezogene Daten zur Antragstellung erhält und verarbeitet.
Der Kunde sichert zu, gegenüber den Förderstellen die Richtigkeit der Angaben bestätigen zu können.
§ 6 Vertragsstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Förderanträge selbst oder über Dritte einzureichen, die gemäß diesem Vertrag über Vision Trust abzuwickeln sind.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € pro eigenmächtig eingereichtem Förderantrag an Vision Trust zu zahlen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
§ 7 Haftung
Vision Trust haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird für die vereinbarte Dauer von 6 oder 12 Monaten geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere geschäftliche, strategische, technische oder personenbezogene Daten – streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich zugänglich waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
- einer gesetzlichen Offenlegungspflicht unterliegen,
- bereits rechtmäßig bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden.
§ 10 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit Unternehmensnamen und ggf. Logo als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen oder in Marketingmaterialien zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit aktiv schriftlich widersprechen.
§ 11 Zahlungsverzug und Mahnkosten
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro schriftlicher Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Weiterführende Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Vision Trust.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.