Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat eine feste Laufzeit von 16 Wochen.
Innerhalb dieser Laufzeit ist eine Performance-Marketing-Phase von mindestens 12 Wochen vorgesehen. Die verbleibende Zeit dient der strategischen und technischen Vorbereitung. Wird die Vorbereitung vorzeitig abgeschlossen, kann die Performance-Phase entsprechend verlängert werden, ohne dass sich die Gesamtlaufzeit von 16 Wochen ändert.
Nach Ablauf der 16-wöchigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) Monate, sofern er nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B-Bereich nicht.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die initiale 16-wöchige Zusammenarbeit beträgt pauschal 7.000 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist unabhängig von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder etwaigen sonstigen Sonderregelungen vollständig zu leisten.
Die Zahlung erfolgt in einer Summe oder gemäß gesondert vereinbarter sonstiger Sonderregelung. Eine Reduzierung oder Rückerstattung der Vergütung – etwa bei Nichtinanspruchnahme der Leistung, Kündigung oder externen Gründen – ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der 16-wöchigen Vertragslaufzeit kann die Zusammenarbeit in ein fortlaufendes Beratungsverhältnis übergehen. In diesem Fall wird ein monatliches Beratungshonorar in Höhe von 1.750 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig, welches die Betreuung, strategische Beratung, Kampagnenverwaltung im Bereich Meta Ads sowie regelmäßige Abstimmungstermine umfasst.

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt ein Werbebudget zur Verfügung, auf dessen Basis die zu erwartende Anzahl an hochqualifizierten Neukundenanfragen kalkuliert wird. Als hochqualifizierte Neukundenanfrage gilt jeder potenzielle Interessent, der den gemeinsam definierten Kriterien entspricht und bei dem es sich um eine verifizierbare, reale Person handelt (keine Fake-Kontakte oder automatisierte Einträge).
Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus:
- das zur Verfügung gestellte CRM-System aktiv zu nutzen,
- jede eingehende Neukundenanfrage werktags innerhalb von 48 Stunden zu bearbeiten,
- alle 14 Tage ein Reporting über den Status der Anfragen sowie erzielte Vertragsabschlüsse an den Auftragnehmer zu übermitteln.
4. Technische Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:
- vollständiger Zugang zu Werbekonten, Business Manager, Domains, CRM-Systemen oder sonstigen relevanten Tools,
- Bereitstellung erforderlicher Tracking-Pixel, Zugangsdaten und Schnittstellen,
- Freigaben und inhaltliche Zuarbeiten (z. B. Bildmaterial, Texte), sofern notwendig.
Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, kann sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend verschieben, ohne dass dies zu einer Kürzung der Vertragslaufzeit oder der Vergütung führt.
5. Erfolgsgarantie / Sicherheitsgarantie
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber im Rahmen der initialen 16-wöchigen Zusammenarbeit einen Return on Invest (ROI) in Höhe des gezahlten Honorars (abzüglich einer möglichen Förderungserstattung). Als ROI gelten unterzeichnete Verträge mit Kunden, die auf die im Rahmen der Zusammenarbeit generierten hochqualifizierten Neukundenanfragen zurückzuführen sind. Ein tatsächlicher Zahlungseingang ist hierfür nicht erforderlich.
Wird der garantierte ROI bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ohne weitere Vergütung weiterzuarbeiten, bis der definierte ROI erzielt wurde. Diese Nachleistung bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung des Auftragnehmers. Das eingesetzte Werbebudget ist von der Garantie ausgeschlossen und verbleibt vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Bewertung des ROI erforderlichen Informationen auf Anfrage bereitzustellen.
Die Art und Intensität der Nachbesserungsmaßnahmen bestimmt der Auftragnehmer im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren nach eigenem Ermessen.
Die Erfolgsgarantie entfällt, sofern der Auftraggeber in erheblichem Maße strategische oder operative Maßnahmen behindert, verändert, verzögert oder unterbindet – insbesondere durch Nichtumsetzung empfohlener Schritte, fehlende Freigaben, unzureichende Kommunikation oder eigenmächtige Eingriffe in Kampagnenstrukturen.

6. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte, Werbemittel, Strategien, Texte oder Strukturen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
Für die Dauer der Zusammenarbeit erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung.
Nach Ablauf der 16-wöchigen Vertragslaufzeit gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Materialien vollständig auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, diese Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt sowie ohne weitere Zustimmung zu nutzen, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.

7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere geschäftliche, strategische, technische oder personenbezogene Daten – streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich zugänglich waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
- einer gesetzlichen Offenlegungspflicht unterliegen,
- bereits rechtmäßig bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden.
8. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit Unternehmensnamen und ggf. Logo als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen oder in Marketingmaterialien zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit aktiv schriftlich widersprechen.
9. Zahlungsverzug und Mahnkosten
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro schriftlicher Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Weiterführende Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11. Haftung und Budgetverantwortung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden im Zusammenhang mit dem Werbekonto des Auftraggebers. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Budgetverluste, Umsatzeinbußen, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.
Die Budgetverantwortung – einschließlich Auswahl der Zahlungsmodalitäten, Kreditkartennutzung und Verwaltung des Werbekontos – liegt ausschließlich beim Auftraggeber und erfolgt auf dessen eigenes Risiko.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.