Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der AGB
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Vision Trust FSW UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Yannik Schmidt, Daniel Froitzheim und Michel Weghaus, Hindenburgstraße 37, 51643 Gummersbach, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. (2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Beratung zur Generierung hochqualifizierter Neukundenanfragen, die Optimierung und Durchführung von Werbekampagnen sowie die Bereitstellung von umfassenden Marketingstrategien zur Erreichung eines garantierten Return on Invest (ROI). (3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. (5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. (6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Leadgenerierung, Performance-Marketing, Werbekampagnenmanagement und Implementierung von Marketingstrategien.Der Vertrag ist ein Dienstvertrag; ein bestimmter Erfolg wird – außer in Rahmen der ggf. vereinbarten ROI-Garantie – nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Übermittlung der Buchungsbestätigung zustande.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt. (3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen. (4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ein Werbebudget bereitzustellen, auf dessen Grundlage die zu erwartende Anzahl an hochqualifizierten Neukundenanfragen kalkuliert wird. Eine hochqualifizierte Neukundenanfrage ist ein potenzieller Interessent, der den gemeinsam definierten Kriterien entspricht und eine verifizierbare, reale Person darstellt (keine Fake-Kontakte oder automatisierte Einträge). (2) Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber: a. das zur Verfügung gestellte CRM-System aktiv zu nutzen, b. jede eingehende Neukundenanfrage werktags innerhalb von 48 Stunden zu bearbeiten, c. alle 14 Tage ein Reporting über den Status der Anfragen sowie erzielte Vertragsabschlüsse an den Auftragnehmer zu übermitteln. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dies umfasst insbesondere: a. Den vollständigen Zugang zu Werbekonten, Business Manager, Domains, CRM-Systemen oder sonstigen relevanten Tools, b. Die Bereitstellung erforderlicher Tracking-Pixel, Zugangsdaten und Schnittstellen, c. Freigaben und inhaltliche Zuarbeiten (z. B. Bildmaterial, Texte), sofern notwendig. (4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer kann nur auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen tätig werden und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mängel, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind. (5) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Datenschutzbestimmungen, verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren. (6) Sollte der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nachkommen, kann sich der vereinbarte Zeitplan entsprechend verschieben. Eine solche Verschiebung führt nicht zu einer Kürzung der Vertragslaufzeit oder der Vergütung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die monatliche Vergütung beträgt 1.750 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate (12 Wochen).Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, jeweils zu Beginn eines Monats. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 EUR und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich. Sämtliche Werbekosten und Media-Budgets sind vom Auftraggeber selbst zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung oder Garantie. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kosten für Meta Ads und Google Ads. Auch im Fall von Nachbesserungen bleibt die ursprünglich vereinbarte Vergütung geschuldet; Nachbesserungen erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
§ 7 Laufzeit und Verlängerung
Nach Ablauf der 12-wöchigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. (2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung kann insbesondere aus wichtigem Grund erfolgen, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. (4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen Monat. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Textform erfolgen. (5) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 8 ROI-Garantie / Lead-Garantie / Nachbesserung
(1) Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber im Rahmen der initialen 16-wöchigen Zusammenarbeit einen Return on Invest (ROI) in Höhe des gezahlten Honorars (abzüglich einer möglichen Förderungserstattung). Als ROI gelten unterzeichnete Verträge mit Kunden, die auf die im Rahmen der Zusammenarbeit generierten qualifizierten Neukundenanfragen zurückzuführen sind. Ein tatsächlicher Zahlungseingang ist hierfür nicht erforderlich. (2) Sollte der garantierte ROI bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ohne weitere Vergütung weiterzuarbeiten, bis der definierte ROI erzielt wurde. Diese Nachleistung bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung des Auftragnehmers. Das eingesetzte Werbebudget ist von der Garantie ausgeschlossen und verbleibt vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Bewertung des ROI erforderlichen Informationen auf Anfrage bereitzustellen. (4) Die Art und Intensität der Nachbesserungsmaßnahmen bestimmt der Auftragnehmer im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren nach eigenem Ermessen. (5) Als ROI setzt der Auftragnehmer 5% der eingegangenen Leads als Abschlussfähig an und wertet diese als Abschluss im Sinne der ROI-Garantie, diese werden dann mit dem vom Auftraggeber kommunizierten Preis für seine Dienstleistung/Produkt/etc. multipliziert. Als Beispiel: Der Auftraggeber erhält durch die Bemühungen des Auftragnehmers 100 Leads, von diesen 100 Leads werden 5% (5 Stück) als Abschluss angerechnet und mit seinem Produktpreis von 5.000 Euro multipliziert. 100 Leads x 5% x 5.000 Euro =25.000 Euro Umsatz. Die 25.000 Euro betragen mehr als das getätigte Investment (Werbebudget wird nicht berücksichtigt), ein Return on Invest ist erfolgt. (6) Die Erfolgsgarantie entfällt, sofern der Auftraggeber in erheblichem Maße strategische oder operative Maßnahmen behindert, verändert, verzögert oder unterbindet – insbesondere durch Nichtumsetzung empfohlener Schritte, fehlende Freigaben, unzureichende Kommunikation oder eigenmächtige Eingriffe in Kampagnenstrukturen. (7) Es wird klargestellt, dass weder die ROI-Garantie noch die Lead-Garantie eine Rückzahlung oder Kostenerstattung beinhaltet. Stattdessen verpflichtet sich der Auftragnehmer ausschließlich zu einer kostenfreien Nachbesserung der Leistungen, falls die zugesagten Ergebnisse nicht erreicht werden. (8) Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber für die initiale Zusammenarbeit (Laufzeit: 12 Wochen) als freiwilliges Vertrauensentgegenkommen eine Lead-Garantie in Form einer Mindestanzahl qualifizierter Leads bezogen auf die Gesamtlaufzeit der initialen Zusammenarbeit. Eine monatliche Mindestmenge wird ausdrücklich nicht geschuldet. Maßgeblich ist ausschließlich die Gesamtanzahl qualifizierter Leads innerhalb der Initiallaufzeit.
§ 9 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an allen erstellten Materialien.Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen und Unterlagen. § 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. (2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. (3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen unberührt. (4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. (5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden. (6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden im Zusammenhang mit dem Werbekonto des Auftraggebers. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Budgetverluste, Umsatzeinbußen, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden. (7) Die Verantwortung für das Budget – einschließlich der Auswahl der Zahlungsmodalitäten, der Nutzung von Kreditkarten und der Verwaltung des Werbekontos – liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Die Verwaltung und die damit verbundenen finanziellen Risiken des Werbekontos erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für finanzielle Verluste oder sonstige Schäden, die aus der Verwaltung des Werbekontos resultieren.
§ 12 Wettbewerbsverbot
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Leistungen vom Auftragnehmer erhaltenen Informationen, Konzepte und Strategien nicht zu kopieren, zu vervielfältigen oder unter eigenem Namen zu verwerten. b) Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, während der Vertragslaufzeit keine Dienstleistungen anzubieten, die den Dienstleistungen des Auftragnehmers gleichartig oder ähnlich sind. c) Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§ 13 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit Unternehmensnamen und gegebenenfalls Logo als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen oder in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen. Diese Nennung dient der Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit und der Werbung für die Dienstleistungen des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch ist an den Auftragnehmer zu richten und wird mit Zugang beim Auftragnehmer wirksam. Nach Eingang des Widerspruchs wird der Auftragnehmer die Referenznennung innerhalb angemessener Frist entfernen und in zukünftigen Marketingmaterialien unterlassen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Interessen und die Reputation des Auftraggebers bei der Referenznennung zu wahren und die Nennung in einem angemessenen und professionellen Rahmen vorzunehmen. Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Verwendung des Unternehmensnamens und Logos des Auftraggebers nicht in einer Weise vorzunehmen, die dem Ansehen des Auftraggebers schaden könnte. (4) Die Rechte und Pflichten gemäß dieser Klausel bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich der weiteren Nutzung widerspricht.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten. (2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen. (3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. (4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://visiongrowth-consulting.de/datenschutzerklarung
§ 15 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt. § 16 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.